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Rechnungskorrektur, Storno & Gutschrift

Stornorechnung & Rechnungskorrektur

Eine falsche Rechnung wird nicht gelöscht, sondern korrigiert: Der Assistent „Rechnung korrigieren“ fragt nach Korrekturart und Grund, Sie tragen den richtigen Stand ein, und OfficeOmni erstellt die Rechnungskorrektur oder Stornorechnung mit Bezug auf das Original – auch bei Warenrückgaben.

Gutschriften & Stornos

Rechnung korrigieren statt löschen — ein Assistent für jeden Korrekturfall.

Eine verschickte Rechnung bleibt, wie sie ist. Ist sie falsch, kommt ein zweiter Beleg dazu, der sie aufhebt oder berichtigt. In OfficeOmni beginnt jede Korrektur an derselben Stelle: In der Belegvorschau der Rechnung klicken Sie auf Rechnung korrigieren. Der Assistent fragt, was korrigiert werden soll und warum, und führt Sie zu einer Maske, in die Sie den richtigen Stand eintragen — die Differenz rechnet OfficeOmni.

Am Ende steht eine Rechnungskorrektur oder eine Stornorechnung im Editor, mit Bezug auf Nummer und Datum der Originalrechnung und dem Grund auf dem Beleg. Gespeichert wird erst, wenn Sie es tun. So sieht der Einstieg aus:

Fünf KorrekturartenBetrag mindern, nachberechnen, Angaben berichtigen, vollständig stornieren, stornieren und neu erstellen
PflichtgrundRückgabe, Preisnachlass, Reklamation, Mengen-, Preis- oder Steuerfehler — der Grund steht auf dem Beleg
BezugBezugs-Rechnungsnummer und -datum, beide Belege bleiben verknüpft
RückgabeWareneingang, Zustand, RMA-Nummer — Abwicklung als Erstattung, Verrechnung oder Kundenguthaben
Schritt 1 des Assistenten: Jede Korrekturart nennt den Beleg, der entsteht, und ihre Wirkung auf die Forderung. Der Assistent selbst speichert nichts. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.

Stornorechnung, Rechnungskorrektur oder Gutschrift?

Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Für Ihre eigene Rechnung gibt es in OfficeOmni zwei Belege: Die Stornorechnung hebt die ganze Rechnung auf, die Rechnungskorrektur berichtigt einen Teil — den Betrag nach unten oder oben oder nur Angaben wie Anschrift und Leistungsdatum. Welcher Beleg entsteht, folgt aus der Korrekturart, die Sie im Assistenten wählen:

Ihr FallBeleg in OfficeOmniWas auf dem Beleg steht
Die ganze Rechnung ist hinfällig — doppelt erstellt, Auftrag storniert, Leistung nicht erbrachtStornorechnung„Stornorechnung zu Rechnung … vom …“, alle Positionen mit Minus; die Originalrechnung erhält den Status „Storniert“
Die Rechnung ist falsch und soll neu ausgestellt werden, etwa wegen eines falschen SteuersatzesStornorechnung + neue RechnungStorno des Originals, danach eine vorbereitete Ersatzrechnung im Editor
Der Kunde schuldet weniger — Rückgabe, Preisnachlass, Reklamation, falsche Menge oder falscher PreisRechnungskorrektur„Berichtigungsrechnung zu Rechnung … vom …“, Korrekturgrund und „Minderungsbetrag zugunsten des Kunden“
Der Kunde schuldet mehr — Versandkosten oder eine Leistung vergessenRechnungskorrekturKorrekturgrund und „Nachberechnungsbetrag zulasten des Kunden“
Nur Angaben sind falsch — Anschrift, Leistungsdatum, RechnungsangabenRechnungskorrekturdie berichtigten Angaben und „Es ist keine Zahlung erforderlich“

Und die Gutschrift?

Umsatzsteuerlich ist eine Gutschrift eine Abrechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt — etwa ein Kunde, der Ihre Provision abrechnet. Für die Korrektur Ihrer eigenen Rechnung ist das Wort deshalb missverständlich, und der Korrekturbeleg in OfficeOmni verwendet es nicht: Was im Alltag „Gutschrift“ heißt, ist in OfficeOmni eine Rechnungskorrektur, die den Betrag mindert. Ältere Gutschriften aus Ihrem Bestand bleiben lesbar und erscheinen in der Belegliste unter dem Filter „Rechnungskorrektur“.

Muster der drei Belege finden Sie bei den Vorlagen: Stornorechnung, Rechnungskorrektur und Gutschrift.

Betrag mindern: Sie tragen den richtigen Stand ein

Der häufigste Fall ist eine Rechnung, die zu hoch ausgefallen ist. Nach der Korrekturart „Rechnungsbetrag mindern“ wählen Sie den Grund — Artikel zurückgegeben, Leistung nicht erbracht, Preisnachlass, Reklamation oder Mangel, Mengenabweichung, Preisfehler, Steuerfehler oder ein sonstiger Grund. Rechts sehen Sie, welcher Beleg entsteht und welche Maske als Nächstes kommt.

In der Maske tragen Sie nicht die Differenz ein, sondern den richtigen Wert: die Menge, die der Kunde behält, oder den Preis, der gilt. OfficeOmni rechnet die Minderung je Position, mit Umsatzsteuer, und übernimmt sie in den Korrekturbeleg. Bei einer Reklamation fragt der Assistent zuerst nach der Lösung — Preis mindern, Artikel zurück, Austausch oder Nachbesserung; die letzten beiden erzeugen bewusst keinen Beleg.

Schritt 2: Der Grund ist Pflicht und erscheint auf dem Beleg. „Ihre Auswahl“ zeigt vorab Wirkung, Beleg und die nächste Maske. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.
Die Mengenmaske: Sie geben ein, was richtig ist, OfficeOmni rechnet die Minderung je Position. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.

Warenrückgabe direkt in der Korrektur

Kommt Ware zurück, wählen Sie den Grund „Artikel zurückgegeben“. Dann fragt ein dritter Schritt, wie die Rückgabe lief: ob die Ware angekündigt ist oder schon da liegt, Rückgabedatum und Wareneingang, Rückgabegrund, Zustand der Ware, RMA- oder Retourennummer und Sendungsnummer.

Dazu legen Sie fest, wie die Rückgabe abgewickelt wird: als Erstattung, als Verrechnung mit einer offenen Rechnung, als Kundenguthaben, als Ersatzlieferung zum gleichen Preis oder als Austausch mit Preisunterschied. Die Rückgabe steht anschließend auf dem Korrekturbeleg. Beim Speichern bietet OfficeOmni die passende Erstattung oder Verrechnung an — gebucht wird sie erst, wenn Sie bestätigen. Den Lagerbestand bewegt eine Rechnungskorrektur nicht von selbst.

Schritt 3 bei einer Rückgabe: Wareneingang, Zustand und Retourennummer werden mit der Korrektur erfasst, dazu die Art der Abwicklung. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.

Der Korrekturbeleg im Editor

Nach der Maske öffnet sich der Editor mit der fertigen Rechnungskorrektur: Bezugsrechnung, Korrekturgrund und die Positionen mit negativem Vorzeichen; rechts die Belegvorschau, wie sie gedruckt wird. Über den Positionen steht „Berichtigungsrechnung zu Rechnung … vom …“, darunter der Grund und der Minderungsbetrag zugunsten des Kunden.

Eine Rechnungskorrektur trägt einen eigenen Status: Entwurf, Geprüft, Freigegeben, Versendet, Gebucht oder Storniert. Sie setzen ihn selbst; für „Freigegeben“ und „Gebucht“ braucht der Benutzer das passende Recht. Bis zur Freigabe lässt sich die Korrektur noch bearbeiten, ab „Versendet“ nicht mehr. Mit dem Haken „E-Rechnung“ entsteht beim Speichern auch die E-Rechnung mit Rechnungsbezug, die Sie in der Belegvorschau prüfen können.

Die Rechnungskorrektur im Editor: negative Positionen, Bezug auf die Originalrechnung und rechts der Beleg, wie er gedruckt wird. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.

Rechnung vollständig stornieren

Ist die ganze Rechnung hinfällig, wählen Sie „Rechnung vollständig stornieren“ und einen der Gründe: Rechnung doppelt erstellt, Auftrag storniert, Leistung nicht erbracht oder ein sonstiger Grund. Mit „Storno vorbereiten“ öffnet der Editor die Stornorechnung — Kunde, alle Positionen, Versand, Rabatt und Umsatzsteuer sind übernommen, die Positionen stehen mit Minus auf dem Beleg. Ein zweiter Weg führt über die Belegliste: Rechtsklick auf die Rechnung, „Weiteres Dokument erstellen“, „Stornorechnung“.

Sobald Sie die Stornorechnung speichern, erhält die Originalrechnung den Status „Storniert“, und ihre PDF bekommt einen roten Stempel „STORNO“. Beide Belege sind miteinander verknüpft. War der Warenausgang der Rechnung gebucht, bucht der Storno ihn ins Lager zurück — ist das nicht eindeutig, bucht OfficeOmni nichts automatisch und sagt es Ihnen.

  • Ist auf die Rechnung schon eine Zahlung angerechnet oder eine Korrektur gebucht, ist der Storno gesperrt — der Assistent nennt den Grund. Dann korrigieren Sie mit „Rechnungsbetrag mindern“.
  • „Rechnung stornieren und neu erstellen“ bereitet nach dem Storno die Ersatzrechnung vor; wird sie nicht gespeichert, erinnert die Belegvorschau daran.
  • Gibt es zur Rechnung schon eine Stornorechnung, fragt OfficeOmni nach, bevor eine zweite entsteht.
Storno über den Assistenten: Grund wählen, „Storno vorbereiten“ — die Stornorechnung entsteht im Editor. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.
Bei einer bezahlten Rechnung sperrt OfficeOmni den Storno und nennt den Grund im Klartext. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.

Verknüpft, sichtbar, nachvollziehbar

In der Belegliste stehen Stornorechnungen und Rechnungskorrekturen mit ihrem eigenen Nummernkreis; die Spalte „Verknüpft“ zeigt die Rechnung, auf die sie sich beziehen. Die Belegvorschau der Originalrechnung führt im Reiter „Verknüpfungen“ alle Korrekturen und Stornos auf.

Wird eine schon bezahlte Rechnung gemindert, entsteht ein Guthaben. Es steht an der Originalrechnung — als Spalte „Guthaben“ und in der Zahlungsspalte der Belegliste. Im Reiter „Zahlungen“ der Belegvorschau lösen Sie es auf: mit einer offenen Rechnung desselben Kunden verrechnen, eine Rückzahlung erfassen oder das Guthaben offen lassen. Stornos und Korrekturen selbst gelten nicht als offene Forderung und werden nicht gemahnt.

Die Originalrechnung nach dem Storno: Status „Storniert“, die Stornorechnung hängt an ihr. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.
Guthaben nach einer Minderung: Die Rechnung rechnet die Korrektur gegen und bietet Verrechnung oder Rückzahlung an. Bildschirmfoto aus der OfficeOmni-Vorführung mit Beispieldaten.

Und außerdem

Sicherheitsnetze und Details, die im Alltag zählen

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Sperren mit Begründung

Kein Storno nach Zahlung oder gebuchter Korrektur, keine Korrektur über den Rechnungsbetrag hinaus, Rückfrage vor einem zweiten Beleg derselben Art — gesperrte Wege bleiben sichtbar und nennen ihren Grund.

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Rechte und Freigabe

Stornieren verlangt das Recht „Stornieren“. Den Status „Freigegeben“ setzt nur, wer Belege freigeben darf, „Gebucht“ nur, wer buchen darf; die Freigabe wird mit Namen festgehalten.

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E-Rechnung mit Rechnungsbezug

Stornorechnung und Rechnungskorrektur lassen sich als E-Rechnung speichern — mit Bezug auf die Originalrechnung — und vor dem Versand in der Belegvorschau prüfen.

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Belegtexte in Deutsch und Englisch

Bezugszeile, Korrekturgrund, Rückgabe- und Betragszeilen werden in der Sprache des Belegs gedruckt.

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Auch aus der Kundenverwaltung

Rechtsklick auf den Kunden, „Dokument erstellen“, „Rechnungskorrektur“: Nach der Wahl der Bezugsrechnung startet derselbe Assistent.

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Aufträge stornieren

Aufträge und Auftragsbestätigungen stornieren Sie mit Pflichtgrund im Fenster „Vorgang stornieren“; mit „Stornierung aufheben“ machen Sie das rückgängig.

Kurzanleitung

So korrigieren Sie eine Rechnung

  1. Rechnung öffnen. Im Modul „Dokumente“ die Rechnung doppelt anklicken — die Belegvorschau öffnet sich.
  2. Rechnung korrigieren. Auf „Rechnung korrigieren“ klicken und die Korrekturart wählen.
  3. Grund wählen. Den Korrekturgrund angeben; bei einer Rückgabe zusätzlich Wareneingang und Abwicklung.
  4. Richtigen Stand eintragen. In der Maske die richtige Menge, den richtigen Preis oder die richtigen Angaben eintragen — OfficeOmni rechnet die Differenz.
  5. Beleg prüfen und speichern. Im Editor die Rechnungskorrektur oder Stornorechnung prüfen und mit „Dokument speichern“ anlegen.
Schritt für Schritt mit allen Masken erklärt der Handbuchartikel Rechnungskorrektur erstellen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Stornorechnung und Rechnungskorrektur

Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Rechnungskorrektur?
Die Stornorechnung hebt eine Rechnung vollständig auf — alle Positionen mit umgekehrtem Vorzeichen. Die Rechnungskorrektur berichtigt nur einen Teil: Sie mindert oder erhöht den Betrag oder berichtigt Angaben wie Anschrift oder Leistungsdatum. In OfficeOmni ergibt sich der Beleg aus der Korrekturart, die Sie im Assistenten „Rechnung korrigieren“ wählen.
Stornorechnung oder Gutschrift — welcher Begriff ist richtig?
Für die Korrektur Ihrer eigenen Rechnung: Stornorechnung oder Rechnungskorrektur. Eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) ist eine Abrechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt. OfficeOmni nennt die Minderung deshalb Rechnungskorrektur und druckt „Minderungsbetrag zugunsten des Kunden“. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen oder ändern?
Eine verschickte Rechnung sollten Sie nicht löschen oder überschreiben; Buchungsbelege müssen unverändert aufbewahrt werden. Üblich ist ein zweiter Beleg, der sich auf die Rechnung bezieht. In OfficeOmni bleibt die Originalrechnung mit ihren Positionen und Beträgen erhalten; die Korrektur oder der Storno kommt als eigener Beleg mit eigener Nummer dazu.
Welche Angaben gehören auf eine Rechnungskorrektur?
Vor allem der eindeutige Bezug auf die berichtigte Rechnung — Nummer und Datum — und die Angaben, die sich ändern. In OfficeOmni ist die Bezugsrechnung ein Pflichtfeld; der Beleg trägt eine eigene fortlaufende Nummer, den Korrekturgrund und den Minderungs- oder Nachberechnungsbetrag. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kann ich eine bereits bezahlte Rechnung stornieren?
In OfficeOmni nicht: Sobald eine Zahlung angerechnet ist, sind beide Storno-Wege gesperrt. Sie korrigieren dann mit „Rechnungsbetrag mindern“. Die Minderung erzeugt an der Rechnung ein Guthaben, das Sie mit einer anderen Rechnung verrechnen oder als Rückzahlung erfassen.
Was passiert mit der Originalrechnung nach dem Storno?
Sie bekommt den Status „Storniert“, ihre Positionen und Beträge bleiben unverändert, und ihre PDF erhält einen roten Stempel „STORNO“. Original und Stornorechnung sind miteinander verknüpft; in der Belegvorschau sehen Sie den Storno im Reiter „Verknüpfungen“.
Wie erfasse ich eine Warenrückgabe?
Über „Rechnung korrigieren“ mit der Korrekturart „Rechnungsbetrag mindern“ und dem Grund „Artikel zurückgegeben“. Ein dritter Schritt fragt nach Wareneingang, Zustand, Retourennummer und der Abwicklung — Erstattung, Verrechnung, Kundenguthaben oder Ersatzlieferung. Die Mengen geben Sie danach in der Mengenmaske ein. Mehr dazu im Artikel Warenrückgabe erfassen.
Bucht OfficeOmni zurückgegebene Ware ins Lager zurück?
Eine Rechnungskorrektur bewegt den Bestand nicht von selbst. Nur der vollständige Storno bucht den Warenausgang der Rechnung zurück — und nur, wenn dieser Ausgang nachweislich gebucht war. Ist die Lage unklar, bucht OfficeOmni nichts automatisch und zeigt einen Hinweis.
Muss bei einer Rechnungskorrektur auch die Umsatzsteuer korrigiert werden?
Ändert sich das Entgelt, ändert sich auch die Umsatzsteuer; sie wird nach § 17 UStG für den Zeitraum berichtigt, in dem die Änderung eintritt. Die Rechnungskorrektur in OfficeOmni weist die Umsatzsteuer der Minderung mit aus. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Kann ich Stornorechnung und Rechnungskorrektur als E-Rechnung ausgeben?
Ja. Ist beim Speichern der Haken „E-Rechnung“ gesetzt, entsteht die E-Rechnung mit Bezug auf die Originalrechnung und wird in die PDF eingebettet. Im Reiter „E-Rechnung-Prüfung“ der Belegvorschau prüfen Sie sie vor dem Versand. Mehr zur E-Rechnung in OfficeOmni.

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