Kleinunternehmerrechnung erstellen: Beispiel und Aufbau
Eine Kleinunternehmerrechnung nennt die Leistung und den zu zahlenden Gesamtbetrag, ohne Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Entscheidend sind die zutreffende Besteuerung und vollständige Angaben.
Welche Angaben gehören auf den Beleg?
Die Mindestangaben für diese Rechnungen stehen in § 34a UStDV: Namen und Anschriften der Beteiligten, eine zulässige steuerliche Identifikationsangabe, Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung sowie das Entgelt mit Hinweis auf die Kleinunternehmer-Steuerbefreiung. Für besondere Fälle können weitere Anforderungen gelten.
Eine eigene Rechnungsnummer, die Angabe des Leistungszeitpunkts und ein klares Zahlungsziel erleichtern zusätzlich die Zuordnung. Verwechseln Sie diese praktischen Angaben nicht mit einer pauschalen Aussage über die gesetzlichen Mindestangaben jedes Einzelfalls.
Ein einfaches Rechnungsbeispiel
| Leistung | Menge | Betrag |
|---|---|---|
| Beratung zur Büroorganisation | 4 Stunden à 80,00 € | 320,00 € |
| Dokumentation der vereinbarten Abläufe | 1 Pauschale | 80,00 € |
| Gesamtbetrag | 400,00 € |
Ein passender Hinweis kann lauten: „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Verwenden Sie ihn nur, wenn diese steuerliche Behandlung auf Ihren Umsatz zutrifft. Eine Steuerbefreiung ist begrifflich von einer bloßen Preisberechnung mit null Prozent zu unterscheiden.
Vor dem Versand einmal vollständig lesen
Prüfen Sie Empfänger, Datum, Leistung und Kontoverbindung. Achten Sie besonders darauf, dass keine alte Vorlage einen unpassenden Umsatzsteuerbetrag mitführt.
In OfficeOmni wählen Sie dafür einmal in den Einstellungen unter Firma im Feld Besteuerungsart den Eintrag Kleinunternehmer (§19 UStG). Neue Rechnungen berechnen dann keine Umsatzsteuer, und unter den Summen steht ein Hinweis auf § 19 UStG. Diesen Hinweis setzt OfficeOmni selbst; lesen Sie seinen Wortlaut im PDF-Entwurf, bevor Sie die erste Rechnung speichern. Die Leistungen des Beispiels erfassen Sie mit Dienstleistung (Menge in Stunden) und Freie Position.
Stand: 29. Oktober 2026. § 34a UStDV und § 19 UStG.
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